Immer wieder bekommen wir Anfragen von verunsicherten Anwendern, die uns zu ominösen Anrufen aus Tunesien, Burundi bzw. fernen Ausland befragen. Dabei lässt der unbekannte Anrufer das Telefon in der Regel nur zweimal klingeln und legt dann sofort wieder auf. Was hat es mit diesen ominösen Anrufen auf sich und wie soll ich mich am besten verhalten?

Kein Einzelfall, derzeit erhalten viele Menschen in Deutschland diese unbekannten Anrufe aus dem Ausland – Rufen Sie niemals zurück! 

Die Masche der Kriminellen ist nicht neu und nennt sich “Ping Call“. Der eigentliche Anruf lässt nur kurz das Handy klingen, die Kriminellen wollen nicht, dass der Angerufene den Ruf entgegennimmt. Vielmehr setzen sie auf den Rückruf auf der hinterlassenen Nummer. Fällt man auf die Masche herein, kann es für den Rückrufer richtig teuer werden. Nicht nur, dass die Kriminellen sich damit hohe Gewinne erzielen, darüber hinaus bestätigt der Rückrufer auch noch den Telefon-Anschluss.

Beispiel eines unbekannten Anruf aus Tunesien

Wie funktioniert dieser Betrug? Diese Anrufe werden nicht von Menschen durchgeführt. Vollautomatisch wird der “Ping Call” über Computer gesteuert, die entweder zufallsbedingt alle möglichen Rufnummern testen oder von Kriminellen mit zugekauften Listen von sogenannten Adresshändlern gefüttert werden.
Bekommt der Computer ein Freizeichen, wird der Anruf in der Regel sofort beendet, sodass auf dem Display die Rufnummer als Anruf in Abwesenheit hinterlassen wird. Gerne werden ausländische Nummern genutzt, die schnell mit lokalen Vorwahlen verwechselt werden können. (02165 – Jüchen)

Das Botfrei-Team ruft den Anwender zur Aufmerksamkeit auf, ignorieren sie die unbekannten Anrufer aus dem Ausland, rufen sie niemals zurück. Melden Sie diese Nummer bei der Bundesnetzagentur (Meldeformular)!

Fällt man dennoch auf diesen Anruf herein und ruft die Nummer zurück, landet man in der Regel auf teuren Anschlüsse im Ausland, die in der Minute durchaus mehrere Euro kosten können und von der monatlichen Telefonrechnung des Betroffenen abgebucht wird.

Was aber tun, wenn ich schon die Nummer zurückgerufen habe?

Der Bundesnetzagentur ist diese “Ping Call Masche” schon seit längerem bekannt. Ist die Rufnummer bereits auf der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur bekannt und sind Kosten angefallen, greift hier das Inkassoverbot. Das heißt jetzt für den Provider, dem Benutzer dürfen die Kosten nicht in Rechnung gestellt werden. Wurde die Rechnung bereits bezahlt, sollte sich der Betroffene mit dem Provider in Verbindung setzen und eventuell die Verbraucherzentrale dazu einschalten.